Erforderliche Zustimmung für einen Anschluss ans Glasfaser-Netz

Sie möchten Glasfaser bestellen, wissen aber nicht, von wem Sie dafür eine Genehmigung benötigen? Hier beantworten wir Ihre Fragen.

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Zuletzt aktualisiert: 12.06.2025

Zustimmung des Eigentümers

Um ein Gebäude an unser Glasfaser-Netz anzuschließen, benötigen wir die Zustimmung des Eigentümers der Immobilie. Als mietende Person hinterlegen Sie bei Ihrer Glasfaser-Bestellung die Kontaktdaten (E-Mail und Telefonnummer) des Eigentümers, einer stellvertretenden Person oder der Hausverwaltung. Im Glasfaser-Kundencenter können Sie die Angaben auch nachträglich bearbeiten. Wir nehmen Kontakt auf und bitten um Zustimmung zum Ausbau. Gehören dem Eigentümer mehrere Wohngebäude in einem Gebiet, wird in den meisten Fällen für alle Gebäude zusammen entschieden, ob diese mit Glasfaser versorgt werden.

Eigentümergemeinschaften

Auch bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) kontaktieren wir zunächst den Eigentümer per E-Mail, welcher die Anfrage an andere Teileigentümer weitergibt. Auch Sie als Teileigentümer können Ihre Eigentümergemeinschaft über Ihre Glasfaser-Bestellung informieren. Wenn Sie kurzfristig die Zustimmung der WEG benötigen, können Sie einen sogenannten Umlaufbeschluss nutzen.

Umlaufbeschluss

Mit dem Umlaufbeschluss kann eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) auch außerhalb von Eigentümerversammlungen bindende Beschlüsse treffen, z. B. wenn die Eigentümerversammlung nur einmal im Jahr stattfindet. Ein Umlaufbeschluss kann mit einer einfachen Mehrheit gültig werden, wenn die Wohnungseigentümer dies zuvor mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen haben. Das bedeutet: Es muss ein Grundsatzbeschluss vorliegen, dass im konkreten Fall ein Umlaufbeschluss mit Mehrheit möglich ist. Dieser Grundsatzbeschluss kann entweder in einer Versammlung oder – falls bereits vorhanden – als ständiger Beschluss bestehen. Fehlt ein solcher Beschluss, ist für den Umlaufbeschluss weiterhin Einstimmigkeit erforderlich.

Zu Ihrer Unterstützung haben wir Musterschreiben für die Anfrage zur Zustimmung sowie für die Zustimmung zum Ausbau vorbereitet. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite zum § 23 Wohnungseigentumsgesetz. (Sie werden weitergeleitet auf www.gesetze-im-internet.de)

Glasfaser-Argumentationshilfen

Wenn es in einem Mehrfamilienhaus Stimmen gegen den Ausbau gibt, empfehlen wir in diesem Fall, den Dialog mit den beteiligten Parteien zu suchen. Auch für Eigentümer, die aktuell keinen Bedarf sehen, lohnt sich der Glasfaser-Anschluss. Es reicht, wenn mindestens eine Partei im Haus einen Vorvertrag abschließt. Für die anderen Parteien entstehen keine Kosten und keine Nachteile. Sie profitieren sogar von der Wertsteigerung und Aufwertung der Immobilie. Gern unterstützen wir Sie argumentativ, um vorhandene Bedenken auszuräumen. Nehmen Sie dazu gern Kontakt mit uns auf.